Impressum:

Terrance Angermann,
Ernst-Ludwig-Str. 17
55597 Wöllstein

Tel: 06703 - 303 411 / Fax: 06703 - 304 661

e-mail: info@ra-angermann.de


USt-ID: DE 22 95 85 605


Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Rechtsanwälte nach dem Recht der Budesrepublik Deutschland und gehören der
Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstr. 24, 56068 Koblenz, Telefon: 0261/30335-0, Telefax: 0261/30335-22, E-Mail: info@rakko.de, www.rakko.de an.


Diese ist zugleich die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit ergeben sich aus:

·         der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

·         der Berufsordnung (BORA)

·         der Fachanwaltsordnung (FO)

·         der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

·         dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)

·         der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

 

Vorstehende Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Berufsrecht" auf der Seite
http://www.brak.de/ 

 

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

 

Gemäß dieser Vorschrift besteht für Angermann Rechtsanwälte eine Berufshaftpflichtversicherung bei Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf. Von der Deckung ausgeschlossen sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und vor außereuropäischen Gerichten.

 

 

Allgemeine Vertragsbedingungen der Rechtsanwaltskanzlei

Angermann Rechtsanwälte

(Stand Januar 2011)

 

§1. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Wird in einer anderen Sprache korrespondiert, so wird die Haftung für Übersetzungsfehler ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

§2. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungs-summe für ein Schadensereignis beschränkt, sprich eine Million Euro. Unberührt bleibt die Haftung des Rechtsanwalts oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

 

§3. Eingehende Fremdgelder dürfen auch ohne Erlaubnis mit offenen Forderungen verrechnet werden, sofern und soweit sie der Pfändung unterworfen sind. Fremdgelder werden erst ab einem Betrag von über 15.000 € auf einem separaten Anderkonto verwaltet, wenn sie länger als drei Wochen im Besitz des Rechtsanwalts verbleiben. Geringere Beträge werden auf dem laufenden Konto des Rechtsanwalts aufbewahrt; gleiches gilt für kurzzeitige Verwaltung.

 

§4. Abtretungen von Ansprüchen gegen den Rechtsanwalt bedürfen seiner Zustimmung. Aufrechnungen gegen Forderungen des Rechtsanwalts sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen zulässig.

 

§5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder es werden, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

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