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Wenn du im Recht bist, kannst du dir es leisten, die Ruhe zu bewahren;
und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
(Mahatma Gandhi, ind. Freiheitskämpfer, 1869-1948)
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Die Eheleute L. aus Wöllstein (Name geändert) können aufatmen - sie dürfen ihr Haus behalten. Verloren hätten sie es fast, weil der Jobcenter auf einmal die Leibrente als Kosten der Unterkunft nicht mehr bezahlten wollte.
Lilli Albach, Fachanwältin für Sozialrecht, erstritt eine Schnellentscheidung des Sozialgerichts Mainz, um dieses Unglück abzuwehren. Das Sozialgericht schloß sich der Argumentation der Rechtsanwältin an (S 10 AS 178/12 ER): es sei unzumutbar, daß durch die Nichtzahlung der Rente das Haus der Eheleute wieder zurück an die Übergeber fällt.
Die Übergeber hatten sich nämlich abgesichert versprechen lassen, daß sie auf Lebenszeit eine monatliche Rente erhalten und im Gegenzug das Haus übertragen. Durch die vereinbarte Rückfallklausel hätten die Eheleute nicht nur alle bislang gezahlten Renten (über 40.000 €), sondern auch alle Modernisierungsarbeiten ersatzlos verloren.
Das Gericht weist darauf hin, daß die Abgrenzung von Zins und Tilgung bei der Leibrente nicht fiktiv vorgenommen werden dürfe. Die vollständige Versagung jedweder Zahlung durch den Jobcenter kann Frau Albach nicht verstehen: "Jeder muß wohnen - weswegen der Jobcenter überhaupt nichts bezahlen wollte, kann ich nicht verstehen. Ich bin froh, daß ich das Haus meiner Mandanten retten konnte."
Unverhofft kommt oft - wer Zeuge der Verhandlung vor dem Mainzer Schwurgericht i.S. einer Messerstecherei in der Wörrstädter Disko wurde, fand einen filmreifen Verlauf vor. Am vierten Verhandlungstag kehrten bei einem der Angeklagten Erinnerungen zurück, die sich ihren Weg durch die bisherige Amnesie erkämpft hatten: Täter war ein verurteilter Mädchenhändler, der in Rußland für ca. sieben Jahre im Gefängnis sitzt. Die ursprünglich auf fünf Verhandlungstage angesetzte Verhandlung erreicht nun den zehnten Verhandlungstag, an dem sich der weitere Verlauf aufklären wird.
Aktuell bauen wir eine Adreßliste russischsprachiger Geschäfte und Dienstleister im Umkreis auf. Hier soll sich jeder willkommen fühlen, auch die Spätaussiedler mit eingeschränkten Deutschkenntnissen. Frau Rechtsanwältin Albach spricht fließend russisch. Daneben können Sie sich mit Frau Rechtsanwältin Angermann auf griechisch und mit Herrn Rechtsanwalt Angermann auf englisch besprechen.